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   KG, 07.02.1997 - 5 Ws 646/96 Vollz   

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KG, 07.02.1997 - 5 Ws 646/96 Vollz (https://dejure.org/1997,43199)
KG, Entscheidung vom 07.02.1997 - 5 Ws 646/96 Vollz (https://dejure.org/1997,43199)
KG, Entscheidung vom 07. Februar 1997 - 5 Ws 646/96 Vollz (https://dejure.org/1997,43199)
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Wird zitiert von ... (3)

  • BayObLG, 30.11.2022 - 203 Ws 1006/22

    Rechtsschutzbedürfnis in Verfahren nach §§ 109 ff. StVollzG

    aa) Eine Verbindung von Verfahren zur gemeinsamen Entscheidung nach § 237 StPO ist gemäß § 120 Abs. 1 S. 2 StVollzG auch in Verfahren nach §§ 109 ff. StVollzG grundsätzlich zulässig (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 6. März 1979 - 3 Ws 9-25 -, juris Rn. 5; vgl. auch KG Berlin, Beschluss vom 7. Februar 1997 - 5 Ws 646/96 Vollz -, juris zur Abgrenzung zu § 4 StPO).

    bb) Eine Verbindung nach § 4 StPO ist in Strafvollzugsverfahren ebenfalls möglich (vgl. KG Berlin, Beschluss vom 7. Februar 1997 - 5 Ws 646/96 Vollz -, juris).

    Die Entscheidung wird in einer Rechtsbeschwerde angefochten (KG Berlin, Beschluss vom 7. Februar 1997 - 5 Ws 646/96 Vollz -, juris).

  • KG, 29.10.2018 - 5 Ws 124/18

    Einweisung oder Verlegung in den offenen Vollzug und Lockerungen bei lebenslanger

    Denn diese Norm gehört zu den gemäß § 120 Abs. 1 Satz 2 StVollzG entsprechend anzuwendenden Vorschriften der Strafprozessordnung (Senat, Beschluss vom 7. Februar 1997 - 5 Ws 646/96 Vollz -, juris [nur Orientierungssätze] = NStZ 1998, 400 [nur redaktioneller Leitsatz]; Spaniol in Feest/Lesting/Lindemann, AK-StVollzG 7. Aufl., Teil IV § 120 StVollzG Rdnr. 3; Arloth/Krä, StVollzG 4. Aufl., § 120 Rdnr. 3; Bachmann in Laubenthal/Nestler/Neubacher/Verrel, Strafvollzugsgesetze 12. Aufl., Abschn. P Rdnr. 133).

    Aufgrund der Verbindung gemäß § 4 Abs. 1 StPO in entsprechender Anwendung i. V. mit § 120 Abs. 1 Satz 2 StVollzG wurden die beiden Verfahren zu einem einzigen Verfahren verbunden mit der Folge, dass die Verfahren ihre Selbständigkeit verloren (Senat, Beschluss vom 7. Februar 1997, a. a. O.).

  • KG, 08.10.1998 - 5 Ws 558/98

    Maßregel der Besserung und Sicherung: Beendigung der Unterbringung in einer

    Nicht unbedingt notwendig ist, daß der Behandlungsplan dem Untergebrachten ausgehändigt wird (vgl. KG, Beschluß vom 7. Februar 1997 - 5 Ws 646/96 Vollz -).
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